Kamera- und Radarsensor Kalibrierung
Um die von Herstellern moderner mit Fahereassistenzsystemen wie zB. Notbremsassistent, Spurhalteassistent, Abstandstempomat ........ ausgrüsteten Fahrzeuge reparieren oder Instandsetzen zu können müssen umfangreiche Vorschriften eingehalten werden. Damit ihr Fahrzeug auch nach vermeindlich simplen Reparaturen sicher funktioniert muss nach einer Reparatur wie zB. einem Unfallschaden, Veränderung der Reifengröße, Tieferlegung oder der Instandsetzug der Achsaufhängung die zB. bei einer Hauptuntersuchung oder Wartung bemängelt wurde, eine Kalibrierung durchgeführt werden. Eine nicht durchgeführte oder falsche Kalibrierung führt unweigerlich zum Ausfall oder Fehlfunktionen eines oder mehrerer Systeme und kann zB. zu einer unbeabsichtigten Vollbremsung durch ein Hindernis führen. Da es bei einer solchen Situation ( Auffahrschaden) schnell zu sehr hohen Kosten kommen kann, und sie in der Beweißpflicht sind, haben die Fahrzeughersteller Vorgaben für die Instandsetzung ihrer Fahrzeuge erlassen. Im zuge der Kalibrierung wird im Fahrzeugsteuergerät die erfolgreiche Kalibrierung Dokumentiert und gilt als Beweiß für eine fehlerfreie Durchführung der Instandsetzung. Wir haben die entsprechenden Schulungen durchgeführt. Die entsprechenden Test- und Einstellgeräte sind nach langer Lieferzeit vor Ort und warten auf ihren Eisatz.
Muss die Kalibrierung nach einem Unfallschaden durchgeführt werden, dazu reicht in der Regel schon das abnehmen des Stoßfängers, muss die Eintrittspflichtige Versicherung die entsprechenden Kosten übernehmen.